Mobilitätsversprechen und Mobilitätsgarantie
Das Mobilitätsversprechen von BSVG und Stadt Braunschweig gilt täglich zwischen 5:00 und 24:00 Uhr. Alle Stadtteile sind in dieser Zeit entsprechend ihrer Größe und ihrer Einwohnerdichte mindestens stündlich mit Bus, Tram oder ALT an die Innenstadt und den Hauptbahnhof angebunden.
Verpassen Sie durch das Verschulden der Braunschweiger Verkehrs-GmbH einen fahrplanmäßigen Anschluss und kommen innerhalb der nächsten 20 Minuten nicht in Richtung Ihres Zieles weiter, organisiert Ihnen unsere Leitstelle ein Taxi. Ihre Fahrt geht dann bis zu einer Höhe von 20 Euro auf Kosten der Verkehrs-GmbH weiter.
Wenden Sie sich bitte direkt an unsere Hotline unter (05 31) 3 83-22 22.
Wann gilt unsere Garantie?
Ausgeschlossen von unserer Garantie sind Umstände, die wir nicht beeinflussen können. Dazu gehören höhere Gewalt, wie zum Beispiel starker Schneefall, Glatteis, Eisregen, Entgleisungen, sonstige Betriebsstörungen und Sperrungen durch Polizei und Feuerwehr. Aber auch ungünstige Verkehrsverhältnisse können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverschuldet daran hindern, die veröffentlichten Fahrpläne einzuhalten.
Unsere Mobilitätsgarantie gilt für alle Linien die von uns oder in unserem Auftrag gefahren werden. Sie ist eine freiwillige Leistung gegenüber unseren Kunden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehalten bzw. den Auszahlungsbetrag mit Forderungen gegen Kunden verrechnen.